Kostenlose Corona Tests jetzt mehrmals die Woche möglich
Aktualisiert: 22. Apr. 2021
Anpassung der Corona Testverordnung in NRW

Am 11.03 ist eine neue Fassung der Corona Testverordnung NRW veröffentlicht worden. Eine wichtige Änderung ist, das klammheimlich das Wort mindestens eingeschoben wurde und somit keine Beschränkung mehr besteht.
ZITAT : § 3 Bürgertestung
(1) Asymptomatische Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche mittels Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) gemäß §§ 4a, 5 Absatz 1 Satz 2 der Coronavirus-Testverordnung in einem von den Kreisen und kreisfreien Städten betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, insbesondere den Hausärztinnen und Hausärzten. Der Anspruch umfasst auch eine Bescheinigung über das Testergebnis. Der Aufbau der zur Umsetzung dieses Anspruchs erforderlichen Angebotsstruktur erfolgt gemäß den Regelungen der Coronateststrukturverordnung.